AGB

Angaben gem. § 5 TMG:

Dreamland GmbH & Co. KG
Kommunikationsagentur
Aalener Straße 36

D-89520 Heidenheim-Schnaitheim

Tel.: +49 (0)7321 34266-0
Fax.: +49 (0)7321 34266-20
E-Mail: [email protected]

Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Ulm HRA 661252

Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ideenschmiede GmbH, Sitz: Heidenheim an der Brenz
Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 661840
Vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Fache, Peter Gruson

USt-ID-Nr.: DE 814139579

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen” genannt) der Werbeagentur Dreamland GmbH & Co. KG (nachfolgend „Dreamland” genannt) gelten ausschließlich. Sie sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote von Dreamland und gelten sowohl für die aktuellen als auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB‘s abweichende Regelungen, sowie solche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Dreamland nicht an, es sei denn, Dreamland hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Zukünftige geänderte Versionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch Vertragsbestandteil, sofern der Auftraggeber nach Kenntnisnahme der Änderungen diesen nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs behalten die dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Diese AGB‘s gelten auch dann, wenn Dreamland in Kenntnis entgegenstehender, von diesen AGB‘s abweichenden oder in diesen AGB‘s nicht geregelten Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt, oder, wenn der Kunde in seiner Anfrage, seinem Angebot oder in seiner Bestellung auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und Dreamland nicht ausdrücklich widerspricht. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Dreamland und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Unsere Grundsätze für eine kooperative Zusammenarbeit:

Dreamland wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Dreamland alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

Dreamland GmbH & Co. KG

Aalener Straße 36

89520 Heidenheim

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dreamland erteilten Aufträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Abweichungen von dem, zwischen Dreamland und dem Auftraggeber vereinbarten und in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Auftrag gelten nur, wenn sie von Dreamland ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eines schriflichen oder mündlichen Widerspruchs der abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers durch Dreamland bedarf es nicht.

§ 1.2. Die AGB’s von Dreamland gelten für alle gegenwärtigen und zukünftige Aufträge.

§ 1.3. Dreamland behält sich an allen Entwürfen,Konzeptionen, Bilder, Zeichnungen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und allgemeinen Unterlagen (im folgenden als Unterlagen bezeichnet) uneingeschränkt die Eigentums- und Urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Eine Zugänglichmachung dieser Unterlagen an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von Dreamland.

§ 1.4. Eine Archivierungspflicht von Dreamland wird nicht vereinbart und besteht daher nicht.

§ 2. Urheber- und Nutzungsrechte

§ 2.1. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die im Rahmen des Vertrages erstellte Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Datenträger, Arbeitsblätter, usw.) urheberrechtlich, insbesondere nach dem Urhebergesetz geschützt sind.

§ 2.2. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung von Dreamland dürfen die Entwürfe und die Reinzeichnungen nicht verändert werde. Dies gilt sowohl für das Original als auch für die Reproduktion des Originales. Einer Nachahmung, ob im Ganzen oder in Teilen von Entwürfen oder Reinzeichnungen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen und eine solche ist daher ohne Zustimmung von Dreamland unzulässig. Verstößt der Auftraggeber hiergegen ist Dreamland berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 pro Verstoß vom Auftraggeber zu verlangen.

§ 2.3. Dreamland überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird jedoch nur jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen, soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist. Auch wenn hiervon abweichend das ausschließliche Nutzungsrecht zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde bleibt Dreamland jedem Fall berechtigt die Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 2.4. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Dreamland und dem Auftraggeber. Erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

§ 2.5. Dreamland hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Dreamland hat das Recht, die für den Kunden gefertigten Leistungen und deren Entwürfe bei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere unter dreamland.de.

§ 2.6. Gewinnt Dreamland bei der Ausführung des Auftrages besondere Erkenntnisse so dürfen diese von Dreamland jederzeit, weiterverwendet werden.

§ 2.7. Sollte Dreamland mit der entgeltlichen Erstellung einer Präsentation im Vorfeld eines Auftrages beauftragt werden und diese ausführen, so führt die Bezahlung des Präsentationshonoras noch nicht zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber- / Nutzungs- und Eigentumsrechte.

§ 3. Vergütung

§ 3.1. Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettovergütungen, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

§ 3.2. Wurden zwischen Dreamland und dem Auftraggeber die Erstellung von Entwürfen für den Auftrag verreinbart, so ist bei Abnahme der Entwürfe durch den Auftraggeber eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung fällig.

§ 3.3. Pro Auftrag gelten drei Entwürfe als vereinbart. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Entwürfe, so sind diese im Umfang der vereinbarten Leistungen nicht enthalten und gesonderte, zu vergüten. Es gelten die agenturüblichen Vergütungssätze.

§ 4. Eigentum, Rückgabepflicht

§ 4.1. Dreamland behält sich an allen Entwürfen, Designs, Logos, Claims, Slogans und Reinzeichnungen das Eigentum vor. Dem Auftraggeber werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keinenfalls jedoch das Eigentum übertragen.

§ 5. Herausgabe von Daten

§ 5.1. Dreamland ist nicht verpflichtet, selbsterstellte Datenträger, Dateien oder sonstigeDaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wird vom Auftraggeber eine Zurverfügungstellung gewünscht, bedarf es hierzu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Dreamland und dem Auftraggeber. Eine solche Zurverfügungstellung wird dem Auftraggeber gesondert von Dreamland in Rechnung gestellt.

§ 5.2. Einer Veränderung von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellter Dateien und Daten bedarf der Einwilligung von Dreamland.

§ 5.3. Dreamland haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Darüber hinaus ist die Haftung von Dreamland für Fehler, welche beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

§ 6.1. Für Dreamland besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Werden vom Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen an den vereinbarten Leistungen gewünscht, so ist sind die damit einhergehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6.2. Verzögert sich die Durchführung und Fertigstellung des Auftrags aus Gründen, die nicht Dreamland sondern der Auftraggeber zu vertreten hat und geht mit dieser Verzögerung ein Mehraufwand einher, so kann Dreamland eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

§ 7. Freiheit von Rechten Dritter

§ 7.1. Der Auftraggeber versichert Dreamland, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte daran bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche gleich welcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, Dreamland von den Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 8. Zahlungsbedingungen

§ 8.1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise von Dreamland zu Grunde. Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise und daher ohne Mehrwertsteuer angegeben.

§ 8.2. Rechnungen von Dreamland an den Auftraggeber sind jeweils sofort und ohne Abzüge fällig.

§ 8.3. Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von Dreamland anerkannt worden sind.

§ 8.4. Dreamland ist berechtigt, auch ohne gesonderte Vereinbarung, eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu stellen, wenn Teillieferungen an den Auftraggeber erbracht bzw. Teilprojekte ausgearbeitet wurden und diese in den Kenntnisbereich des Auftraggebers gelangt sind.

§ 9. Haftung

§ 9.1. Dreamland haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Insbesondere haftet Dreamland nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

§ 9.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend eine Haftung vorgeschrieben ist, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 9.3. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§ 9.4. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

§ 9.5. Soweit ein Haftung von Dreamland ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

§ 10. Störung in der Leistungserbringung

§ 10.1. Wenn eine Ursache, die Dreamland nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann die Werbeagentur Dreamland eine angemessene Frist zur Vertragerfüllung vom Auftraggeber verlangen.

§ 10.2. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Arbeitsaufwand von Dreamland, kann Dreamland dieses Mehraufwandes gesondert in Rechnung stellen.

§ 10.3. Druckaufträge haben eine Lieferzeit in der Regel von 5-10 Arbeitstagen nach Erteilung der Druckfreigabe bis zur Übergabe an den Auftraggeber.

§ 11. Abnahme

§ 11.1. Der Auftraggeber prüft unverzüglich nach Übergabe die erhaltenen Leistungen. Er ist verpflichtet, Dreamland unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Übergabe, etwaige Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen schriftlich in Form einer Mängelliste zukommen zu lassen. Vom Auftraggeber festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen ihn nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 11.2. Dreamland wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Mängelliste vornehmen und dem Auftraggeber die Beseitigung der Mängel anzuzeigen. Nach Mängelbeseitigung ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätenstens 5 Werktage nach der Anzeige der Mängelbeseitigung durch Dreamland, Dreamland die Mangelfreiheit zu bestätigen. Erklärt der Auftraggeber binnen der vorgenannten Frist weder, die Mängelfreiheit noch das Vorhandensein neuer Mängel, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt. Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.

§ 11.3. Bei Printaufträgen wird im Allgemeinen die vereinbarte Liefermenge geliefert. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % werden vom Auftraggeber anerkannt und bei Mehrlieferungen sind diese bis zu diesem Prozentsatz abzunehmen und zu bezahlen.

§ 12. Gewährleistung

§ 12.1. Folgende Fehler bei Printlieferungen gelten nicht als Mängel, da diese nach dem Stand der Technik nicht im Verantwortungsbereich von Dreamland liegen:

– Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben

– Passunterschiede in der Blatthöhe und in der Blattbreite bis zu 1 % der Blattgröße, welche insbesondere durch Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles zusammentragen endloser Papierbahnen bedingt sind

– Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammenhang, Reissfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht, etc..

Sind Geschäftsdrucke vereinbart, so werden diese vor dem Versand an den Auftraggeber nicht einzelnen, sondern nur stapelweise geprüft. Gewährleistungsansprüche können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als drei Prozent der Auflagen den beanstandeten Mangel aufweisen.

§ 12.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Abnahme.

§ 12.3. Nach der Abnahmen vom Auftraggeber festgestellte Mängel, , hat dieser Dreamland unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Diese Meldung muss zwingend eine detaillierten Aufstellung sämtlicher vom Auftraggeber festgestellten Mängel enthalten.Der Auftraggeber stellt Dreamland auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt. Dreamland ist berechtigt, nachgewiesene Mängel nach eigener Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beseitigen.

§ 12.4. Dreamland beginnt mit der Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt Dreamland auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann Dreamland eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Überprüfung verlangen.

§ 12.5. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von Dreamland das Werk selbständig ändert oder durch Dritte ändern lässt. Ab Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen hat Dreamland 4 Wochen Zeit die erheblichen Mängel zu beseitigen oder angemessene Zwischenlösungen für eine länger dauernde Mängelbeseitigung anzubieten. Sollte Dreamland diese Frist nicht einhalten oder keine Zwischenlösungen dem Auftraggeber anbeiten, so kann dieser Dreamland eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzten, dass er die Mängelbeseitigung ablehnt. Erst nach dem ergebnislosen Verstreichen dieser Nachfrist sthen dem Auftraggeber die gesetzliche Ansprüche zu.

§ 13. Übertragbarkeit der Pflichten und Rechte/Rechtsnachfolge

§ 13.1. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung von Dreamland nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung dieser Rechte und Pflichten Dritter zu überlassen.

§ 13.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger des Auftraggebers.

§ 14. Formvereinbarungen

§ 14.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB‘s sowie Änderungen, Ergänzungen der zwischen Dreamland und dem Auftraggeber getroffenen Einzelvereinbarungenzu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. .

§ 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

§ 15.1. Dieser Vertrag und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Heidenheim.

§ 15.2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Heidenheim an der Brenz vereinbart.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WERBEAGENTUR DREAMLAND ERWEITERT

FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER WERBEAGENTUR DREAMLAND FÜR DIE BEREICHE

INTERNET / INFORMATIK / SERVERHOSTING / SOFTWAREENTWICKLUNG / WARTUNG

§ 1. Allgemein

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Dreamland GmbH & Co. KG, im Folgenden DL genannt. Der Auftraggeber wird im Folgenden AG genannt.

Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Der DL erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und andere Dienstleistungen, die das Internet betreffen für dessen Unternehmen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem AG schriftlich/per Email im Wortlaut und unter Hervorhebung der geänderten Klauseln mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Änderung widerspricht.

§ 2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme des vom DL gemachten, verbindlichen Angebotes durch den AG zustande. Die Annahme kann per Email oder durch Übersendung des unterzeichneten Angebotes erfolgen. Als Annahme des vom DL gemachten, verbindlichen Angebotes gilt ebenfalls die Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto des DL. Der DL ist befugt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner Bestandteile oder aller vertraglicher Pflichten zu beauftragen. Wichtige Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, UStelD,…) hat der AG dem DL sofort mitzuteilen. Sollte diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens des DL erwarten, so kann diese die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen. Die Transferierung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Dreamland auf Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den DL. Die Angaben des AG über sein bestehendes EDV System, geplante Hardwareänderungen oder funktionale Aspekte sind vom DL nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben ist alleinig der AG verantwortlich. Der AG hat sich mit den geltenden AGB des DL einverstanden erklärt, und diese in vollem Umfang akzeptiert.

§ 3. Preise

Gültig ist stets die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. das individuell abgesprochene Angebot. Maßgebend sind immer die Preise bei Auftragserteilung. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen durch den AG zu entlohnen. Mitarbeiter und/oder Beauftragte des DL können keine von den Leistungsbeschreibungen, den Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein besonderes Angebot beschränkt. Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, und wird vom AG an den DL überwiesen. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren werden am Anfang eines jeweiligen Monats fällig. Sollte der AG mit insgesamt 2 monatlichen Bearbeitungsgebühren in Rückstand sein, werden die anfallenden Kosten für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung seitens des DL erfolgt immer nach unserer gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Vertrag mit dem AG im Voraus. Alle Rechnungen sind umgehend und ohne Abzug zahlbar. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages beim DL und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen des DL ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und/oder Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn der DL die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der AG verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit dem DL geltend zu machen. Alle Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des AG. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der geforderte Betrag beim DL gutgeschrieben ist. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist der DL zum sofortigen Rücktritt bzw. zur Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Ist der AG mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der DL das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

§ 4. Daten & Datenverlußt

Der DL ist nicht verpflichtet eine Datensicherung der Software des AG anzulegen, dies obliegt dem AG. Wurde keine Datensicherung angelegt, ist ebenfalls alleinig der AG verantwortlich, für Inhalte und Software der Präsenz. Es obliegt dem AG, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server des DL befinden. Der DL ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, er ist davon befreit. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des DL beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der AG verpflichtet, die von Ihm gesicherten Datenbestände an den DL auf dessen Aufforderung hin unentgeltlich zu Übermitteln.

§ 5. Datenschutz

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden dürfen. Außerdem erklärt sich der AG mit Abschluss des Vertrags bereit, dass im Rahmen der Notwendigkeit Daten über seine Person an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain, der Datenbank(en), des CMS Systems, des Server Systems und Protokollen wie FTP die relevant für die Datensicherung bzw. Update des Systems sind. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich der DL, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.

§ 6. Kündigung

Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung muss dem DL schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. Der DL behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dies wird dem AG schriftlich auf dem Postwege mitgeteilt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn keine Kündigung bis einen Monat vor Ablauffrist erfolgt. Anders lautende Vereinbarung sind nach Absprache möglich. Die Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu vollziehen. Bei Kündigung durch den AG erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung unverzüglich. Die im Auftrag des Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum des DL über.

§ 7. Urheberrecht

Für die inhaltliche Gestaltung seiner Webseite ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urhebere, Jugendschutze, Teledatene, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch Dreamland angefertigte Arbeiten verbleibt bei Dreamland. Meldet der DL im Auftrag des Kunden eine Domain auf den Namen des AG an, wird der DL durch den AG das Recht eingeräumt, die Domain im Falle einer Kündigung einer Partei oder im Falle eines Zahlungsverzugs jederzeit auf den eigenen oder den Namen eines Dritten zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§ 8. Erfüllung / Gewährleistung

Der DL vereinbart mit dem AG entsprechend der Auftragserteilung ein Update dessen CMS Systems gemäß dem Dienstleistungsangebot. Der DL aktualisiert das CMS Systems des AG, welches unter dem Punkt CMS System definiert wurde. Sollten Module oder Programcode vorhanden sein, die nicht unmittelbarer Bestandteil des CMS Systems sind, so wie Bildergalerien, Kontaktformulare, Plugins – sind diese nicht Bestandteil des Update Vertrags mit dem DL, sondern werden nach Aufwand – soweit vom AG gewünscht – getrennt abgerechnet, zum aktuellen Satz des DL.

Der AG ist davon in Kenntnis gesetzt, dass der DL keine Haftung oder Verantwortung für den Quellcode von Dritten übernehmen wird. Ebenso kann der DL nicht für Sicherheitsrelevante Fehler im Quellcode verantwortlich gemacht werden und ist somit im Vertrag ausgeschlossen. Dies trifft insbesondere auf CMS Systeme zu, die als neue Softwareversion des CMS Systems des AG Fehler in Funktion in Sicherheit aufweisen können. Der DL ist ebenfalls von jeder Haftung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Serversystems oder Software befreit.

§ 9. Anzeigen von Mängeln

Verstoß Anzeigen von Mängeln haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen und sind von dem AG aussagekräftig und ordentlich zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der AG ist verpflichtet, der DL bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Vor einer Fehlerbeseitigung müssen Programme, Daten und Datenträger vollständig gesichert werden. Dreamland haftet nicht für Daten und Programmverluste. Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche stehen dem AG nicht zu. Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren e welcher Art auch immer e oder nicht von Dreamland durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 10. Haftung

Der DL haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Höhe des Schadens beschränkt auf den Wert, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, ist die Haftung in jedem Fall auf maximal 4000 € begrenzt. Die hier aufgeführten Regelungen gelten auch für Personen, die der DL mit der Durchführung des Auftrags beauftragt.

§ 11. Veröffentlichte Inhalte und Verpflichtungen des AG

§ 11.1. Es ist die Pflicht des AG, die vom AG ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und sicher zu stellen, dass die vollständige Anschrift und Namen des AG dargestellt wird.

§ 11.2. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der AG verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

§ 11.3. Der AG verpflichtet sich und stellt sicher, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von extremistischen, pornografischen, erotischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Der DL ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der AG Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Der DL ist nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.

§ 11.4. Das Versenden von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren. Der AG haftet für die Folgen, die sich daraus ergeben, wie z.B. den Arbeitsaufwand, den Server oder die entsprechende Domain wieder von RTBL (Real Time Black Lists) zu entfernen.

§ 11.5. Der AG verpflichtet sich, unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking), Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing), Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning), das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware zu unterlassen. Der AG haftet selbst für die Rechtsansprüche von Dritten, die diesem eine entsprechende Aktivität nachweisen konnten. Der DL ist berechtigt, Software und Logfiles in einem solchen Fall zu sichern, den ermittelnden Behörden zur Verfügung zu stellen und den daraus resultierenden Arbeitsaufwand abzurechnen.

§ 11.6. Wird oder wurde die Software oder Inhalte des Serverangebotes des AG durch Viren oder Hacker beschädigt, haftet der DL nicht für die Kosten der Säuberung des Quellcodes oder Wiederherstellung der Daten. Der DL hat in diesem Falle das Recht, die Domain bzw. die Software, welche befallen oder attackiert wurde, vom Netz zu nehmen und zur Sicherheit zu isolieren. Der AG stellt den DL von allen Ansprüchen durch die Isolierung / Sperrung der Software bzw. der Domain des AG frei und ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche durch die Folgen des Ausfalls / Sperrung zu stellen. Der AG kann den DL mit der Wiederherstellung der Daten und / oder der Software beauftragen. Die Wiederherstellung oder Säuberung von Daten und Quellcode sind nicht Teil eines Wartungsvertrags oder kostenloser Service des DL, sondern grundsätzlich Sonderleistungen des DL, die separat vom AG zu vergüten sind. Der AG befreit den DL von jeder Form der Haftung, Ansprüchen (auch von Dritten), Vollständigkeit, Funktion und Richtigkeit der wiederhergestellten Daten oder Software.

§ 11.7. Werden dem AG die Zugangsdaten für den Server übergeben, so ist jede Haftung für Server und Software durch DL ausgeschlossen. Der AG trägt mit der Herausgabe der Zugangsdaten zum System, selbst die volle Verantwortung für Server und Software.

§ 11.8. Hat der AG allein Administratorrechte, kann DL den Server nicht verwalten. Der AG ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt DL Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den AG nicht von seiner Pflicht.

§ 11.9. Der AG ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder DL nicht gefährdet werden.

§ 11.10. Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem AG untersagt:

  • Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
  • Anonymisierungsdienste
  • P2P-Tauschbörsen

§ 11.11. Gefährdet der AG mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Providers oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist DL berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der AG über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des AG manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des AG berechtigt DL zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.

§ 12. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von Dreamland gebunden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen. Sie muss dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz.

Stand: 16. Oktober 2016

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